Förderbeiträge der Krankenkassen

(Selbsthilfeförderung gemäß § 20 Abs. 4 SGB V)

Der Landesverband NRW e. V. der Deutschen Diabetes-Hilfe - Menschen mit Diabetes - wurde in der Vergangenheit von den nachfolgend aufgeführten Landesverbänden der gesetzlichen Krankenkassen tatkräftig unterstützt. Dafür bedankt sich der Landesvorstand ganz herzlich. Sie haben hier die Möglichkeit, sich durch einen Klick direkt auf den Seiten Ihrer Krankenkasse über das Angebot für Diabetiker zu informieren!