Danke, dass Sie unsere Arbeit mit einer Spende unterstützen wollen

Als Selbsthilfeverband sind wir auf Ihre Unterstützung durch Spenden oder eine Mitgliedschaft angewiesen. Sie können uns auch mit einer Fördermitgliedschaft unterstützen. Durch das Vereinsgesetz und der Abgabenordnung sind den Verbänden Verpflichtungen – Einrichtung einer Geschäftsstelle und Ordnungsgemäße Buchführung – vom Gesetzgeber auferlegt, die erhebliche Kosten verursachen, aber für die es keine Unterstützung vom Land oder Bund gibt. Auch mit kleinen Beträgen helfen Sie uns, unsere Ziele zu verwirklichen und den satzungsgemäßen Aufgaben im Ehrenamt gerecht werden zu können.

Als Interessenverband aller Diabetiker informieren wir Betroffene aktuell über unsere Selbsthilfegruppen, übers Internet, mit der Fachzeitschrift „Diabetes Journal“ und unserer Mitgliederzeitschrift „DDH-M aktuell“.

Wir setzen uns für eine bestmögliche Versorgung der Menschen mit Diabetes in Deutschland ein. Allgemein informieren wir zusätzlich mit Broschüren zu verschiedenen Themen. Kompetente Beratung zur Lebensführung und in Sozialrechtsfragen erhalten unsere Mitglieder durch eine Diabetesberaterin und durch ca. 200 ehrenamtlich tätige Mitarbeiter.

Mit dem Diabetes-Info-Mobil klären wir vor Ort über den Diabetes auf, beraten und führen präventive Untersuchungen durch.

Diabetiker können nur dann mit dem behandelnden Arzt auf Augenhöhe über die für sie geeignete Therapie beraten, wenn sie ausführlich informiert sind. Bei unserer Arbeit werden wir von unserem hervorragend besetzten Fachbeirat unterstützt.

Spendenkonto:SozialBank
IBANDE68370205000007044600
BICBFSWDE33XXX

Möchten Sie unserem Verband als Mitglied oder Fördermitglied beitreten, schauen Sie unter „Mitglied werden“ bzw. „Fördermitglied werden“ nach.

Spenden bis 200 Euro können Sie einfach mittels Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug der Bank steuerlich geltend machen.  Aus dem Überweisungsbetreff muss hervorgehen, dass es sich um eine Spende handelt.

Erst ab einer Spendenhöhe von über 200 Euro ist die Vorlage einer amtlichen Spendenquittung erforderlich. Nehmen Sie bitte für die Ausstellung eines entsprechenden Belegs mit uns Kontakt auf.

 

Infos zum Thema Erben und Vererben